1. Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen bei der Firma RLS Ringelmann Limousinen Service. Sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
2. Zustandekommen des Vertrages
Bei einer schriftlichen/mündlichen Anfrage des Kunden erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.
Der Vertrag kommt zustande nach einer schriftlichen Bestätigung und der termingerechten Zahlung des kompletten Fahrpeises.
3. Zahlungsbedingungen
Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind die gesamten Mietkosten spätestens 6 Wochen vor Auftragstermin zu zahlen.
Bei kurzfristigen Terminen kann der Fahrpreis bis zu einem Tag vor Fahrtantritt, persöhnlich und in bar im Geschäftssitz bezahlt werden.
4. Rücktritt vom Mietvertrag
Beiden Vertragsparteien steht eine Stornierung des Mietvertrages zu.
Die Firma RLS Ringelmann Limousinen Service ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung unmöglich werden sollte.
Die Stornierung durch den Kunden ist nur in schriftlicher Form wirksam.
Beim Rücktritt durch den Kunden berechnet die Firma RLS Ringelmann Limousinen Service 30 % des Fahrpreises als Stornierungsgebühr.
5. Auslandsfahrten
Bei Auslandsfahrten trägt der Kunde sämtliche Mehrkosten für Park- / Straßengebühren, Maut, Tunnel, Eintritte, Fährenkosten, Übernachtung für den Fahrer, usw.
6. Beförderung und Bestimmungen
Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
Im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot; das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Mitnahme von Haustieren ist nicht erlaubt. Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, für die Beförderung von Kindern ist vom Kunden ein entsprechender Kindersitz zur Verfügung zu stellen. Die Fahrgäste haben sich an die Anweisungen des Fahrers zu halten. Handeln die Fahrgäste trotz der Weisung des Fahrers zuwieder oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, ist die Firma RLS Ringelmann Limousinen Service oder der Fahrer berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich Neben- und Sonderleistungen berechnet. Die Firma RLS Ringelmann Limousinen Service ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung vom Fahrverbot wegen Ozon, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, usw.) von seiner Leistungspflicht befreit. Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen oder für die Folgen technischer Defekte übernimmt RLS Ringelmann Limousinen Service keinerlei Haftung. Das Geltendmachen von dadurch enstehenden Vermögensschäden durch den Kunden ist ausgeschlossen. Sollte die Fahrt durch ein anderes Unternehmen ausgeführt werden, übernimmt Firma RLS Ringelmann Limousinen Service keinerlei Haftung. Eventuelle Ansprüche sind direkt an das beauftragte Unternehmen zu richten.Der Fahrer ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder durch seine Mitfahrgäste verursachten Schäden (Diebstahl, Vandalismus oder grobe Verschmutzung jeglicher Art). Die vom Kunden bzw. von ihm beauftragte Dritte angebrachte Werbung, Beschriftung, Magnetschilder, Anbauten oder Dekorationen sind vom Kunden unverzüglich nach Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film-/Fotoaufnahmen sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherun) zu versichern.
8. Datenschutz
Die Firma RLS Ringelmann Limousinen Service versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch die Firma RLS Ringelmann Limousinen Service angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke verwendet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies der Firma RLS Ringelmann Limousinen Service ausdrücklich und schriftlich erklären.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Zweibrücken. Gerichtstsand für alles Streitigkeiten ist Amtsgericht Zweibrücken.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten diejenigen gesetzlichen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.